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   VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02   

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https://dejure.org/2002,24952
VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02 (https://dejure.org/2002,24952)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.11.2002 - 7 K 811/02 (https://dejure.org/2002,24952)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. November 2002 - 7 K 811/02 (https://dejure.org/2002,24952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ( Artikel 19 Abs. 4 GG ) gebiete es allerdings, dass in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe der Betroffene Gelegenheit erhalte, auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränke, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen könne (vgl. BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 7. Dezember 1998, NVwZ 1999, 290, 291 f.; 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 3. Februar 1999, BayVBl. 1999, 339).

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Artikel 13 Abs. 2 bis 4 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Artikel 104 Abs. 2 und 3 (Freiheitsentziehung) - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 1999, a.a.O., S. 339: Zur Freiheitsentziehung zur Durchsetzung eines Platzverweises).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, erfordern, das besondere Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1999, NVwZ 1999, 991 [BVerwG 23.03.1999 - 1 C 12.97] m.w.N.).

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe wurden in der Rechtsprechung weiterhin in Fällen bejaht, in denen verdeckte Ermittler zur Datenerhebung in die Privatsphäre eingedrungen waren (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997, NJW 1997, 2534 [BVerwG 29.04.1997 - 1 C 2/95] bis 2536), beim Einsatz von Wasserwerfern gegen Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998, a.a.O.), bei Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967, E 26, 161, 168) und bei einem einer Partei gegenüber ausgesprochenen Verbot, ihren Bundesparteitag abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ( Artikel 19 Abs. 4 GG ) gebiete es allerdings, dass in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe der Betroffene Gelegenheit erhalte, auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränke, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen könne (vgl. BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 7. Dezember 1998, NVwZ 1999, 290, 291 f.; 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 3. Februar 1999, BayVBl. 1999, 339).

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe wurden in der Rechtsprechung weiterhin in Fällen bejaht, in denen verdeckte Ermittler zur Datenerhebung in die Privatsphäre eingedrungen waren (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997, NJW 1997, 2534 [BVerwG 29.04.1997 - 1 C 2/95] bis 2536), beim Einsatz von Wasserwerfern gegen Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998, a.a.O.), bei Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967, E 26, 161, 168) und bei einem einer Partei gegenüber ausgesprochenen Verbot, ihren Bundesparteitag abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Eine Klage, die auf Feststellung eines vor Eintritt der Bestandskraft erledigten Verwaltungsaktes gerichtet ist, ist jedoch an die Frist des § 74 Abs. 1 VwGO nicht gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999, NVwZ 2000, 63 ff. [BVerwG 14.07.1999 - 6 C 7/98] ).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe wurden in der Rechtsprechung weiterhin in Fällen bejaht, in denen verdeckte Ermittler zur Datenerhebung in die Privatsphäre eingedrungen waren (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997, NJW 1997, 2534 [BVerwG 29.04.1997 - 1 C 2/95] bis 2536), beim Einsatz von Wasserwerfern gegen Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998, a.a.O.), bei Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967, E 26, 161, 168) und bei einem einer Partei gegenüber ausgesprochenen Verbot, ihren Bundesparteitag abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95

    Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Dagegen werden tiefgreifende Grundrechtseingriffe verneint bei der Unterbrechung des Lautsprechereinsatzes bei einer angemeldeten Kundgebung (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, NVwZ-RR 1998, 236 f.) und bei der Sicherstellung einer Videokassette (OVG Münster, Urteil vom 24. November 1998, NVwZ 1999, 2202).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Das gilt auch für Fälle, in denen ein streitiger Verwaltungsakt sich schon vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwGE 12, 87, 90 [BVerwG 28.02.1961 - BVerwG I C 54/57] ).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Ein solches berechtigtes Interesse liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn ein Schadensersatzanspruch vorhanden ist oder - was vorliegend in Betracht zu ziehen ist - ein Rehabilitationsinteresse gegeben ist oder der Gefahr der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorgebeugt werden soll (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993, DVBl. 1994, 168 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08

    Polizeirecht

    Jedoch ist die Möglichkeit einer nachträglichen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung auf die Fälle tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe beschränkt (vgl. Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002 - 7 K 811/02 - NVwZ-RR 2003, 277, [279]).

    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Satz 1 BbgPolG erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 05. Dezember 2003 - M 7 K 02.6104 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002, a. a. O.).

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